§ 9 Gewährleistung / Garantie
1.
Computerhouse leistet Gewähr für Mängel der Ware. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß, ebenso wie vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch ist kein Mangel.
2.
Ist der Vertragspartner Verbraucher, so leistet Computerhouse zunächst nach Wahl des Verbrauchers Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
Computerhouse (Anh-Vy Do) ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nachbesserung abzulehnen, wenn diese für Computerhouse mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und die andere Art der Nachbesserung dem Vertragspartner zuzumuten ist.
3.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, leistet Computerhouse nach Wahl von Computerhouse Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
4.
Gelingt die Nacherfüllung nicht, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
Das Recht Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt vom Vertrag nicht ausgeschlossen.
5.
Ist der Käufer Unternehmer, so gelten die nachfolgenden Verjährungsbestimmungen:
Die Gewährleistungsfrist für alle von Computerhouse gelieferten Produkte beträgt 1 Jahr, soweit keine entgegenstehende Regelung getroffen wird. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes. Verlängerte Herstellergarantien, die über diese Frist hinausgehen, gibt Computerhouse selbstverständlich an den Käufer weiter.
6.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels auf eigene Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell und Seriennummer auf dem der Lieferung beigelegten ServiceBegleitschein, sowie einer Kopie des Kaufnachweises mit dem die Ware geliefert wurde, an Computerhouse oder an das von Computerhouse benannte ServiceZentrum einzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen.
7.
Stimmt Computerhouse der Rückabwicklung eines Vertrages zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Computerhouse über. Werden Betriebs oder Wartungsempfehlungen von Computerhouse oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
8.
Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten von Computerhouse in Höhe von EURO 50,, oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser Computerhouse in Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische nicht auf einen Transportschaden beruhende Beschädigung vorliegt. Grund hierfür ist der bei Computerhouse entstehende Verwaltungsaufwand.
9.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
10.
Verkauft der Käufer die von Computerhouse gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf Computerhouse zu verweisen.
11.
Die Unternehmer betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.
12.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch Computerhouse die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
13.
Ist der Käufer Unternehmer, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch Computerhouse schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
14.
Mechanische Beschädigungen wie entfernte, bzw. unkenntlich oder unleserlich gemachte Serien Nr., Dellen, Kratzer, verbogene Kontakte, Bruch, sowie Beschädigungen durch falsche oder keine Kühlung oder durch Verpolung wie z.B. Schmauchspuren, Beschädigungen durch Übertaktung fallen nicht unter die Gewährleistung oder Garantie. Ebenso sind Reparaturversuche durch öffnen von Laufwerken, angebrochene Siegel von der Gewährleistung bzw. Garantie ausgeschlossen.
Ebenso fallen misslungene BIOS-Updates nicht unter Garantie.
§ 10 Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen!
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Wussten Sie, dass 75% aller reklamierte, Waren gar nicht defekt sind? In diesen Fällen handelt es sich meistens um Anwenderfehler, Montagefehler, Softwareprobleme oder Inkompatibilitäten zu bestehenden Produkten. Überprüfen Sie deshalb, wenn möglich, die Komponente in einem anderen System. Beachten Sie bitte unbedingt die Herstellerangaben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesen Fällen eine Servicepauschale von mind. 10 Euro für die Bearbeitung und Überprüfung berechnen müssen, da dies Fehler sind, die wir nicht zu vertreten haben.
Um solche Kosten zu vermeiden, überprüfen Sie bitte noch mal gründlich Ihr System und sehen Sie bitte auch in den Handbüchern, auf unserer Homepage und auf der des Herstellers nach, ob Sie nicht noch Hinweise zu Ihrem Problem finden. Auf unsere Homepage finden Sie eine Liste der Hersteller Homepage-Adressen und die Nummern der Hotline.